Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Buchung
Die Buchung gilt zwischen dem/der Auftraggeber*in und der Fotografin Gina Heinz (Auftragnehmerin) als verbindlich durch die Annahme des Vertrages. Mit Vertragsschluss einer Hochzeitsreportage ist eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Bei Buchungen von andere Shootings ist keine Anzahlung, sondern nur die Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach dem Shooting fällig.
II. Bildbearbeitung und Auslieferung
Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Auftragnehmerin, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der/die Auftraggeber*in hat sich im Vorfeld über den Stil der Auftragnehmerin informiert.
Pro Stunde, die die Auftragnehmerin fotografiert, erhält der/die Auftraggeber*in ca. 60-80 bearbeitete Bilder. Die Auftragnehmerin stellt alle bearbeiteten Bilder im Jpg-Format zum Download aus einer Online-Galerie zur Verfügung. Ab einer Reportagelänge von 6 Stunden erhält der/die Auftraggeber*in zusätzlich eine Holzbox mit 15 ausgedruckten Bildern im Format 13x18cm und einen USB-Stick mit den bearbeiteten Bildern.
Alle Bilder, die der/die Auftraggeber*in erhält, sind in Farbe, einige Bilder werden zudem zusätzlich noch in schwarzweiß zur Verfügung gestellt. Ggf. nutzt die Auftragnehmerin für die Bearbeitung von Foto & Video externe Tools/Dienstleister*innen. Die digitale Auslieferung einer Sneak Peek erfolgt innerhalb einer Woche nach dem Auftrag, die digitale Auslieferung der restlichen Bilder erfolgt ca. 8 Wochen nach der Hochzeit/dem Event, bei Shootings ca. 4-6 Wochen nach dem Auftrag.
III. Bildveröffentlichung
Die Auftragnehmerin darf die Bilder der Hochzeit für die Eigenwerbung verwenden, sofern dies im Vertrag nicht anders festgehalten wurde..
IV. Archivierung der Bilddaten
Die Auftragnehmerin archiviert die Bilddaten der bearbeiteten Bilder für ein Jahr, nur in dieser Zeit kann der/die Auftraggeber*in nachbestellen. Falls Bilddaten im Archiv der Auftragnehmerin vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist die Auftragnehmerin nicht haftbar.
V. Sonstiges
1. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Auftragnehmerin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sollte es der Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen, organisiert Auftragnehmerin einen Ersatz. Falls dies nicht erfolgen kann, wird dem/der Auftraggeber*in die Anzahlung zurückerstattet.
2. Sollte der Termin der Ausführung des Auftrages (z.B. Hochzeit) von dem/der Auftraggeber*in abgesagt werden, so wird die Anzahlung von der Auftragnehmerin einbehalten.
Die Auftragnehmerin nutzt zur Erbringung der Leistung gegenüber dem/der Auftraggeber*in den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet der Auftragnehmerin insbesondere die Möglichkeit, Stammdaten der von der Auftragnehmerin betreuten Kund*innen/Hochzeitspaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste und ein Postfach zur Kommunikation zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber*in. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher die Auftragsnehmerin einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.
VII. Haftung
1. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
2. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem/der Auftraggeber*in nur ein Verbesserungsanspruch durch die Auftragnehmerin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Auftragnehmerin abgelehnt, steht dem/der Auftraggeber*in ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.
Gina Walkowiak Photographie
Gina Heinz
Sodener Str. 15
14197 Berlin
