Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Buchung
Die Buchung gilt zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin Gina Walkowiak (Auftragnehmer) als verbindlich durch die Annahme des Vertrages. Mit Vertragsschluss einer Hochzeitsreportage ist eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in Höhe von 400€ fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Hochzeit fällig.
II. Bildbearbeitung
Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Fotografin, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert. Die Fotografin stellt alle bearbeiteten Bilder im Jpg-Format zur Verfügung.
Die Lieferung erfolgt ca. 6-8 Wochen nach der Hochzeit, bei Shootings ca. 3-4 Wochen nach dem Auftrag.
III. Bildveröffentlichung
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Optional: Für mich ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten und Paarshootings zu veröffentlichen, damit Hochzeitspaare und Paare sich von der Qualität und Kreativität meiner Arbeit überzeugen können. Bei Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber, gewähre ich im Gegenzug einen Rabatt in Höhe von 200,- € bei Buchung. Die Annahme bzw. Ablehnung der Bildverwendung ist im Vertrag festgehalten. Durch Inanspruchnahme des Rabattes willigt der Auftraggeber ein, dass ich die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, Instagram oder in Magazinen vornehmen darf. Ich darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies meiner Eigenwerbung.
Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber mich von der Haftung vollumfänglich freistellen.
IV. Archivierung der Bilddaten
Ich archiviere die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit kann der Auftraggeber nachbestellen. Falls Bilddaten in meinem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, bin ich nicht haftbar.
V. Sonstiges
1. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sollte es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen, organisiert die Fotografin einen Ersatz. Falls dies nicht erfolgen kann, wird dem Auftraggeber die Anzahlung zurückerstattet.
2. Sollte der Termin der Ausführung des Auftrages (z.B. Hochzeit) vom Auftraggeber abgesagt werden, so wird die Anzahlung vom Auftragnehmer einbehalten.
Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management/. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
VI. Corona-Klausel
Sollte der Termin der Ausführung des Auftrages (z.B. Hochzeit) vom Auftraggeber verschoben werden, so wird die Anzahlung vom Auftragnehmer einbehalten. Sollte der neu angesetzte Termin schon vergeben sein, sodass ich den Auftrag nicht ausführen kann, so wird die Anzahlung einbehalten. Dadurch, dass Termine häufig mehrfach angefragt werden, habe ich wahrscheinlich anderen Paaren für euren ursprünglichen Termin abgesagt, deren Hochzeiten vielleicht hätten stattfinden können. Wenn ihr dann eure Hochzeit verschiebt, so entgeht mir das Honorar der Buchung eines anderen Paares, dem ich zuvor abgesagt habe.
VII. Haftung
1. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
2. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
Gina Walkowiak Photographie
Gina Walkowiak
Horst-Kohl-Straße 10
12157 Berlin
Telefon: +49 163 5154204
E-Mail: contact@ginawalkowiak.com